Samstag, 13. Oktober 2012

Vertrag

Eigentlich sind die Fronten in einer FLR-Ehe ja vollkommen klar: Die Frau regiert, der Mann gehorcht. So entsteht ein Machtgefälle, das im Idealfall sogar zu einem Abhängigkeitsverhältnis (er von ihrer Gunst) führt.

Trotzdem wollen viele Paare diese Konstellation manifestieren. Zum Beispiel mit einem Vertrag. Wir haben (noch) nicht solch einen Vertrag, der das eheliche Miteinander fixiert. Es gibt zwar eine schriftliche Zusammenfassung meiner Grundeinstellung, deren Punkte meine Frau immer wieder - je nach Belieben - einfordert. Aber im Prinzip ist das eine Absichtserklärung. Vertrag bedeutet Bindung, feste Regeln, Konsequenzen bei Nichteinhaltung. Ich habe schon allerlei Varianten im Internet gelesen, die mir aber alle zu extrem, zu unrealistisch oder zu SM-geprägt erschienen.

Bis auf eine Ausnahme: Im FLR-Forum von "Ihr zu dienen" hat die geschätzte Dame des ebenso geschätzten Blogs "Minervas Juwelen" ihren "Ehevertrag" publiziert. Ich finde, es gibt kaum etwas Besseres, weshalb ich ihn hier als Empfehlung publiziere. Und meiner Göttin möglicherweise dergleichen vorlege. Also, die sieben Punkte:



1. Die Frau bestimmt in allen Bereichen, in denen sie es wünscht. 
Hierzu gehören vor allem die Sexualität, die Finanzen und die Ordnung.

2. Der Mann fügt sich seiner Frau in diesem Sinne, aber nicht servil, sondern bereitwillig und liebevoll. Dabei soll er seine Meinung sagen, wenn sie dieses wünscht, die Frau entscheidet aber. Der Mann hat die Vorstellungen und Wünsche seiner Frau umzusetzen, und sich um ihr Wohlergehen in jeder Beziehung zu bemühen, wenn immer sie will.


3. Die Frau kennt die Vorstellungen und Fantasien ihres Mannes, die er ihr auf Verlangen offen bekennt, sie respektiert sie und fördert den Mann in seiner Selbsterkenntnis.

Sie ist grundsätzlich bereit, ihren Mann zu erziehen, zu kontrollieren und zu disziplinieren, soweit sie es angemessen findet.
Sollten ihre Handlungen seinen besonderen Neigungen entgegenkommen, so geschieht dies aus eigener Neigung oder auch aus Liebe und Fürsorge und mit Rücksicht auf seine Veranlagung. Es ist aber niemals Aufgabe der Frau die sexuellen und submissiven Fantasien des Mannes zu realisieren.

4. Der Mann schuldet seiner Frau bedingungslose Loyalität und Treue und, wenn sie danach verlangt, volle Offenheit, allerdings ohne dass er sie mit seinen Vorstellungen und Wünschen bedrängt.


5. Der Mann ist grundsätzlich bereit und wünscht sich, von seiner Frau erzogen zu werden, von ihr kontrolliert und zu diszipliniert zu werden, so wie sie es angemessen findet.


6. Dieser Vertrag :

- ist für die Frau Anregung, aber keinerlei Verpflichtung und Bindung.
- ist für den Mann vollständig bindend und wird deshalb von ihm unterschrieben.
- wird von der Frau aufbewahrt.
- kann jederzeit von der Frau beendet und geändert werden.

7. Der Mann erkennt diesen Vertrag an und verspricht mit seiner Unterschrift diesen in allen Punkten nach den Wünschen und Vorstellungen seiner Frau und mit all seinen Kräften zu erfüllen.